§ 4 EuWGGesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Wahl der Abgeordneten die Vorschriften der Abschnitte zwei bis sieben des Bundeswahlgesetzes…
§ 1 Abs. 2 EUStAGGesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft
Dieses Gesetz gilt für Strafverfahren, in welchen das Amt der Staatsanwaltschaft gemäß § 142b Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes von den deutschen…
§ 2 Abs. 3 Nr. 1a SÜGGesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen
die in der Bundesrepublik Deutschland gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments,
§ 2 Abs. 3 Nr. 1a SiÜpG SL 2021Gesetz Nr. 2035 Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz Vom 7. Juli 2021
die in der Bundesrepublik Deutschland gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments,
§ 6c EuWGGesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
Niemand kann sich gleichzeitig in der Bundesrepublik Deutschland und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Wahl bewerben.