Art. 39 Abs. 3 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Die Abgeordneten vertreten das ganze Volk. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Art. 30 Abs. 2 NRW-26486Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Abgeordneten stimmen nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Wohl des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmten Überzeugung; sie sind an Aufträge…
Art 38 Abs. 1 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen…
Art. 4 Abs. 1 32024D2115BESCHLUSS (EU) 2024/2115 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2024 zur Einrichtung eines unabhängigen beratenden Europäischen Fiskalausschusses und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/1937
Die Mitglieder des Ausschusses handeln bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und dürfen von den Organen oder Einrichtungen der Union, von der Regierung…
§ 11 Abs. 4 FHGöD NRWGesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen
Die gewählten Mitglieder des Senats sind an Weisungen nicht gebunden; sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit im Senat oder in einer Kommission nicht benachteiligt…