Art. 3 Abs. 1 Buchst. b 32024R3011VERORDNUNG (EU) 2024/3011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen
der ersuchte Staat die Übergabe einer verdächtigen oder beschuldigten Person ablehnt, gegen die ein Europäischer Haftbefehl vorliegt und die sich im ersuchten…
Art. 5 Abs. 2 Buchst. d 32024R3011VERORDNUNG (EU) 2024/3011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen
Eine oder mehrere der verdächtigen oder beschuldigten Personen, gegen die ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, halten sich im ersuchten Staat auf, und dieser…
§ 85c Nr. 2 IRGGesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
gemäß § 50 des Aufenthaltsgesetzes nach Feststellung der zuständigen Stelle zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist.
§ 83a Abs. 1 IRGGesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn die in § 10 genannten Unterlagen oder ein Europäischer Haftbefehl übermittelt wurden, der die folgenden Angaben enthält:
§ 83b Abs. 2 Nr. 2 IRGGesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
bei einer Auslieferung zum Zwecke der Strafvollstreckung er dieser nach Belehrung zu richterlichem Protokoll nicht zustimmt und sein schutzwürdiges Interesse an…