Erwägungsgrund 5 32024R3011
Gemeinsame Vorschriften für die Übertragung von Strafverfahren sind auch für eine wirksame Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität unerlässlich, dies ist insbesondere im Hinblick auf Straftaten wichtig, die von organisierten kriminellen Gruppen begangen werden, z. B. Drogenhandel, Schleuserkriminalität, Menschenhandel, illegaler Handel mit Feuerwaffen, Umweltkriminalität, Cyberkriminalität oder Geldwäsche. Die Strafverfolgung organisierter krimineller Gruppen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, kann für die beteiligten Behörden mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. Die Übertragung von Strafverfahren ist ein wichtiges Instrument, das den Kampf gegen organisierte kriminelle Gruppen, die in der Union tätig sind, verstärken würde.