Art 3 EuHSchul/EUROCONTROLBeschlG
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Die Tage, an denen die in Artikel 1 genannten Beschlüsse für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.