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Den folgenden Beschlüssen wird zugestimmt: Die Bundesregierung wird ermächtigt, den beiden Organisationen die formelle Annahme der in den genannten Beschlüssen geregelten Verfahren mitzuteilen.
dem in Florenz am 2. Dezember 1993 durch den Obersten Rat des Europäischen Hochschulinstituts gefaßten Beschluß Nr. 8/93, mit dem Artikel 37 der Gemeinsamen Vorschriften für das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal ergänzt wird,
dem in Brüssel am 28. Oktober 1994 durch die Ständige Kommission von Eurocontrol gefaßten Beschluß, mit dem Artikel 11 und 12 Anhang IV des Verwaltungsstatuts des festangestellten Personals der Agentur Eurocontrol bzw. Artikel 11 und 12 Anhang IV der Allgemeinen Beschäftigungsbedingungen für die Bediensteten der Eurocontrolzentrale Maastricht ergänzt werden.
Die nach Artikel 3 Abs. 2 Buchstaben b bis f in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a der Vereinbarung gefaßten Beschlüsse sind in ihrer jeweils geltenden…
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Die nach Artikel 3 Satz 2 Buchstabe b und c der Anlage IV zum Übereinkommen („Bestimmungen über das gemeinsame Flugsicherungs-Streckengebührensystem“) gefassten…
Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 2. Mai 1996 zu dem Beschluss des Obersten Rates des Europäischen Hochschulinstituts Nr. 8/93 vom 2. Dezember 1993 und…
Einmal angenommen, hat jener Beschluss rechtliche Auswirkungen. Nach dem anwendbaren institutionellen Rahmen der Organisation, der im Eurocontrol-Übereinkommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.