EUROCONTROLÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietAllgemeine innere VerwaltungArt 3 EUROCONTROLÜbkGGesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" Art 2(1)Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Art 2