Art 4 EUROCONTROLÜbkÄndProtGGesetz zu dem Protokoll vom 12. Februar 1981 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" vom 13. Dezember 1960 und zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 12. Februar 1981 über Flugsicherungs-Streckengebühren
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Art 2 Abs. 1 EUROCONTROLÜbkÄndProtGGesetz zu dem Protokoll vom 12. Februar 1981 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" vom 13. Dezember 1960 und zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 12. Februar 1981 über Flugsicherungs-Streckengebühren
Die nach Artikel 3 Abs. 2 Buchstaben b bis f in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a der Vereinbarung gefaßten Beschlüsse sind in ihrer jeweils geltenden…
Art 3 Abs. 1 EUROCONTROLÜbkGDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 1 Abs. 2 EuHSchul/EUROCONTROLBeschlGGesetz zu dem Beschluß des Obersten Rates des Europäischen Hochschulinstituts Nr. 8/93 vom 2. Dezember 1993 und zu dem Beschluß der Ständigen Kommission von Eurocontrol vom 28. Oktober 1994
Die in Absatz 1 genannten Beschlüsse und Bestimmungen werden nachstehend veröffentlicht.
Anlage 1 Nr. - WZG§4EUROCONTROLBekBekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
"EUROPÄISCHE ORGANISATION ZUR SICHERUNG DER LUFTFAHRT"(EUROCONTROL)