EuSchulAuslVorRV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlußformel EuSchulAuslVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Direktoren und Lehrer bei den Europäischen Schulen im Ausland § 2Der Bundesrat hat zugestimmt. § 2