EuSchulVorRV 1985 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 EuSchulVorRV 1985Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäischen Schulen in Karlsruhe und München § 8Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1985 in Kraft. § 8