§ 3 Abs. 4 EUTBVFinanzierung der Beratungsangebote, Verteilungsschlüssel
Der Zuschuss pro Beratungsangebot umfasst mindestens ein Vollzeitäquivalent und ist auf maximal drei Vollzeitäquivalente begrenzt. Ein Vollzeitäquivalent…
§ 4 Abs. 1 SächsSchKGAGFördVOSchwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungs-stellenförderverordnung
Die Förderhöhe beträgt pro Vollzeitäquivalent und Jahr 95 400 Euro als Festbetragsfinanzierung zur Deckung der Personal- und Sachkosten. Aus dem…
§ 7 Abs. 2 DBVVerordnung zur arbeits- und sozialrechtlichen Beratung von Drittstaatsangehörigen
Über die genaue Höhe des Zuschusses ist im Einzelfall unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu entscheiden. Der Zuschuss ist…