Art 1 EUTELSATVorRProtVFür die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Europäische Fernmeldesatellitenorganisation EUTELSAT, errichtet auf Grund des Übereinkommens vom 15.…
§ 1 INTELSATVorRProtVVerordnung zu dem Protokoll vom 19. Mai 1978 über Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT
Für die Gewährung von Vorrechten, Befreiungen und Immunitäten an die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT, errichtet auf Grund des…
Art 2 EUMETSATVVerordnung über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die Inhaber eines Passes oder Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland oder eines Berliner…
Art 4 Abs. 2 EUMETSATVVerordnung über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT)
Die in Artikel 5 des Protokolls vorgesehenen Steuer- und Zollbestimmungen sind mit Wirkung vom 19. Juni 1986 anzuwenden. Soweit das Protokoll in Bezug auf…
§ 4 Abs. 1 EuAstroOrgVorRProtVVerordnung zu dem Protokoll vom 12. Juli 1974 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre
Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Protokoll nach seinen Artikeln 29 oder 31 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Die in…