Erwägungsgrund 9 32023D1075BESCHLUSS (EU) 2023/1075 DES RATES vom 1. Juni 2023 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union
Dieser Beschluss betrifft die Bestimmungen des Übereinkommens nur, soweit sie auf die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union anwendbar sind. Er…
§ 5 Abs. 1 EUZBBGGesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
Vorhaben der Europäischen Union (Vorhaben) im Sinne dieses Gesetzes sind insbesondere
§ 4 Abs. 2 EUZBLGGegenstand der Beratungen nach Absatz 1 ist auch die Anwendung der §§ 5 und 6 auf das Vorhaben. Dabei ist zwischen Bund und Ländern ein Einvernehmen…