§ 11 Abs. 1 StrVerkSiVVerordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 15 Abs. 1 SeeVerkSiVVerordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 EGV1082/2006ZustAV SLVerordnung über die Zuständigkeit zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Saarland Vom 7. Mai 2008
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 StVOAusnV 8Achte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 20 WpIVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.