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Das Saarland trägt durch die Einrichtung entsprechender Studiengänge in der Fachrichtung Evangelische Theologie dafür Sorge, dass die Ausbildung von Lehrkräften für die Erteilung evangelischen Religionsunterrichts den Erfordernissen des evangelischen Religionsunterrichts an den Schulen entspricht.
Die Mitwirkung des zuständigen Ministers bei der Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen nach Absatz 1 wird nur im Einvernehmen mit den Kirchen erfolgen.