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Das Saarland trägt durch die Einrichtung entsprechender Studiengänge in der Fachrichtung Katholische Theologie dafür Sorge, dass die Ausbildung von Lehrkräften für die Erteilung katholischen Religionsunterrichts den Erfordernissen des katholischen Religionsunterrichts an den Schulen entspricht.
Die Mitwirkung des zuständigen Ministers bei der Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen nach Absatz 1 wird nur im Einvernehmen mit der zuständigen kirchlichen Oberbehörde erfolgen.