§ 4 Abs. 1 FPersGGesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen
Die Aufsicht über die Ausführung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006, (EU) Nr. 165/2014 und der Verordnung (EG) Nr. 2135/98, des AETR sowie dieses Gesetzes und…
§ 6 Abs. 2 EGBusDVVerordnung zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Personenverkehr mit Kraftomnibussen
Die Durchführung der Aufsicht richtet sich nach den §§ 54 und 54a des Personenbeförderungsgesetzes.
§ 21a Abs. 1 GüKGGüterkraftverkehrsgesetz
Der Unternehmer des gewerblichen Güterkraftverkehrs und alle am Beförderungsvertrag Beteiligten unterliegen wegen der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften…
Art. 13 Abs. 1 32026R1392VERORDNUNG (EU) 2026/1392 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2026 über die Erzeugung und das Inverkehrbringen forstlichen Vermehrungsguts, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/2031 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/105/EG des Rates (FVG-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Für die Zwecke der Tätigkeiten der Unternehmer unter amtlicher Aufsicht der zuständigen Behörden führen die zuständigen Behörden regelmäßige Überprüfungen…
§ 19 Abs. 1 RettDG SL 2020Saarländisches Rettungsdienstgesetz Vom 11. November 2020*
Soweit die Vorschriften dieses Gesetzes keine anderen Regelungen treffen, gelten für Antragstellung, Verfahren, Inhalt der Genehmigung, Genehmigungsurkunde,…