Verordnung (EU) 2026/1392 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2026 über die Erzeugung und das Inverkehrbringen forstlichen Vermehrungsguts, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/2031 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/105/EG des Rates (FVG-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der Zulassung von Ausgangsmaterial sollten die zuständigen Behörden zwischen autochthonen und indigenen Samenquellen oder Beständen unterscheiden. Unternehmer sollten die Möglichkeit haben, diese Unterscheidung im Dokument des Unternehmers zu berücksichtigen.
Erwägungsgrund 13 32026R1392Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen