Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa
Gesetze

Normtext wird geladen …
§ 12 eWpRV — Anforderungen an den angemessenen Zeitraum und die Gültigkeit von Umtragungen nach § 14 Absatz 4 oder § 18 Absatz 4 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere | Junoda