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Für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen (ausgenommen Lohnsteuer-Außenprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen) bei Betrieben aller Größenklassen der Konzerne, zu denen mindestens ein Mittelbetrieb, ausgenommen Mittelbetrieb der sonstigen Fallart, innerhalb eines Oberfinanzbezirks gehört, bei Großbetrieben, bei Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen sowie bei Berufsverbänden, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „bedeutende, steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände“ zuzuordnen sind und bei Betrieben, die der sonstigen Fallart „Verlustgesellschaften“ zuzuordnen sind, sind zuständig:
im Oberfinanzbezirk Düsseldorf
das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bergisches Land mit Sitz in Solingen
für die Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Mettmann, Hilden, Remscheid, Solingen, Velbert, Wuppertal-Barmen und Wuppertal-Elberfeld, b) das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf I mit Sitz in Düsseldorf für die Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Altstadt und Düsseldorf-Nord, c) das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf II mit Sitz in Düsseldorf für die Bezirke der Finanzämter Düsseldorf-Mitte und Düsseldorf-Süd, d) das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Essen mit Sitz in Essen für die Bezirke der Finanzämter Essen-NordOst, Essen-Süd, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen-Nord, Oberhausen-Süd, e) das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Krefeld mit Sitz in Krefeld für die Bezirke der Finanzämter Dinslaken, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Süd, Duisburg-West, Geldern, Kleve, Krefeld, Kamp-Lintfort, Wesel und f) das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Mönchengladbachmit Sitz in Mönchengladbach für die Bezirke der Finanzämter Grevenbroich, Kempen, Mönchengladbach, Neuss, Viersen;
im Oberfinanzbezirk Köln
das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen mit Sitz in Aachen
für die Bezirke der Finanzämter Aachen-Stadt, Aachen-Kreis, Bergheim, Brühl, Erkelenz, Euskirchen, Düren, Geilenkirchen, Jülich, Schleiden b) das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bonn mit Sitz in Bonn für die Bezirke der Finanzämter Bergisch Gladbach, Bonn-Außenstadt, Bonn-Innenstadt, Gummersbach, Leverkusen, Sankt Augustin, Siegburg, Wipperfürth und c) das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Köln mit Sitz in Köln für die Bezirke der Finanzämter Köln-Altstadt, Köln-Mitte, Köln-Nord, Köln-Ost, Köln-Porz, Köln-Süd, Köln-West.
sind zuständig: a) das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Bielefeld mit Sitz in Bielefeld für die Bezirke der Finanzämter Bielefeld-Außenstadt,…
Im Oberfinanzbezirk Köln der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen umfassen
soweit nicht nach Buchstabe c Doppelbuchstabe bb das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Köln zuständig ist, für die Bezirke der Finanzämter…
Zuständig sind 1.das Finanzgericht Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf, 2.das Finanzgericht Köln für den Regierungsbezirk Köln,
zusätzlich für die Bezirke der Finanzämter: Düsseldorf-Mitte, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf-Süd, b) des Finanzamtes Essen-NordOst zusätzlich für die Bezirke der…
der Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen, Bergisches Land, Bielefeld, Bonn, Detmold, Düsseldorf I, Düsseldorf II, Hagen, Herne, Köln,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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