FABaumPflPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 FABaumPflPrVPrüfungsbestandteileVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachagrarwirt Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege oder Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege · Abschnitt 2 § 6§ 8 Die Prüfung besteht aus1.einem Arbeitsprojekt nach § 8,2.einer Arbeitsprobe nach § 9 sowie3.einer schriftlichen Prüfung nach § 10.