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Die Ausschreibung der Ausbildung wird im Ministerialblatt des Staatsministeriums für Kultus oder auf der Internetseite der Schulaufsichtsbehörde bekannt gemacht. Der Antrag auf Zulassung ist bis zu dem in der Ausschreibung genannten Termin unter Verwendung des von der Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Vordrucks oder elektronischen Formulars bei der Schulaufsichtsbehörde zu stellen.
Die Schulaufsichtsbehörde kann für die Vorlage einzelner Unterlagen spätere Termine bestimmen.
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