Anlage 1 StBAPOAusbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1931)
§ 24 Abs. 2 MTBGGesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie
In dem Ausbildungsplan nach § 21 Absatz 2 Nummer 2 ist die praktische Ausbildung zeitlich und sachlich so zu gliedern, dass das allgemeine und das jeweilige…
§ 18 Abs. 2 ATA-OTA-GGesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten
Die verantwortliche Einrichtung der praktischen Ausbildung erstellt einen Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung nach den Vorgaben dieses Gesetzes und…
§ 10 Abs. 2 SächsAPOArchivSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst
Der Ausbildungsplan bestimmt die Gestaltung der Praktika, die Inhalte des praxisbegleitenden Unterrichts und deren Anteil am zeitlichen Gesamtumfang der…
§ 7 Abs. 4 SächsAPORPflSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger
Inhalt, Umfang und Gliederung der berufspraktischen Studienzeiten werden durch den Praktikumsplan geregelt, der mit dem Studienplan abzustimmen ist. Der…