Anlage 4 FahrlAusbV
(zu § 4) Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 38 - 41)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 38 - 41)