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Der Ausbildungsberuf Fahrradmonteur/Fahrradmonteurin wird
gemäß § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 17, Zweiradmechaniker, der Anlage A der Handwerksordnung sowie
gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.