§ 12 Abs. 1 2. FlGDVVerordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 60 Prozent der zu erzielenden Punkte erreicht hat. Das Bestehen der praktischen…
§ 7 Abs. 4 TfVVerordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung
Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil mindestens 70 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht worden sind. Nicht oder nicht richtig…
Anlage 7 Nr. 1.2.3 FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Bewertung der PrüfungDie theoretische Prüfung ist nicht bestanden, wenn die unter Nummer 1.2.2 bei den einzelnen Klassen jeweils aufgeführte Zahl der zulässigen…
§ 6 Abs. 2 NRW-27832Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
Die Prüfung darf insgesamt nur für bestanden erklärt wer- den, wenn im theoretischen Teil mindestens fünfundvierzig Fragen - davon mindestens sechs aus den…
§ 8 Abs. 2 PolQualV SLVerordnung zur Durchführung der polizeifachlichen Qualifizierungsmaßnahmen gemäß § 13a Absatz 2 der Verordnung über die Laufbahn des saarländischen Polizeivollzugsdienstes Vom 18. August 2023*)
Die fachtheoretischen Prüfungen orientieren sich an den Lehrgangsinhalten. Sie werden nach den dem jeweiligen Qualifizierungskonzept zugrundeliegenden…