§ 121 FamFG
Ehesachen
Ehesachen sind Verfahren
1.
auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
2.
auf Aufhebung der Ehe und
3.
auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.
Ehesachen sind Verfahren
auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
auf Aufhebung der Ehe und
auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.