BVerfG, 1 BvR 675/19Nichtannahmebeschluss v. 2019-06-05 · § 163a FamFG
Nichtannahmebeschluss: Persönliche Anhörung des Kindes (§ 159 FamFG) in Abwesenheit der Eltern im familiengerichtlichen Verfahren nach § 1666 BGB begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken - Anspruch der Eltern auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) nicht verletzt - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelung des § 159 FamFG - den Eltern zugängliche simultane Videoübertragung der Kindesanhörung kaum mit § 163a FamFG vereinbar