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Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.
Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind betreffen,
Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie
sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,
Betreuungssachen sind
der Betreuer,
die Bestellung eines Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts,
Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer betreffen (Unterbringungsmaßnahme).
das Gericht, bei dem ein Verfahren zur Bestellung eines Betreuers eingeleitet oder das Betreuungsverfahren anhängig ist;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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