§ 5 FSBeitrVVerordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung
Kommt der Beitragsschuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, werden Säumniszuschläge entsprechend § 18 des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14.…
§ 5 EMVBeitrVVerordnung über Beiträge nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002
Kommt der Beitragsschuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, werden Säumniszuschläge entsprechend § 18 des Verwaltungskostengesetzes erhoben.
§ 8 Abs. 5 SächsStBVGSächsisches Steuerberaterversorgungsgesetz
Für Beiträge, die zwei Wochen nach Fälligkeit noch nicht entrichtet worden sind, sind Säumniszuschläge zu zahlen; § 24 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in…