§ 4 Abs. 1 NRW-31620Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Bergfach und im Markscheidefach (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berg- und Markscheidefach)
Die Einstellungsbehörde trifft die Entscheidung über die Einstellung und die damit verbundene Zulassung zum Vorbereitungsdienst.
§ 4 Abs. 1 VAPV 2.1 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2
Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Ausbildungsbehörde.
§ 4 Abs. 3 VAP VIT NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, des technischen Verwaltungsinformatikdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen
Auf der Grundlage des Ergebnisses des Auswahlverfahrens entscheidet die Einstellungsbehörde über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst.
§ 3 Abs. 2 RpflAO NRWVerordnung über die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des Justizdienstes sowie über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Landes Nordrhein-Westfalen
Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts.
§ 2 Abs. 2 AVO VVD 2.1 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen
Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und die Anerkennung der Befähigung nach § 1 Absatz 2 und 3 entscheidet das für Justiz zuständige Ministerium als…
§ 3 Abs. 3 VAP FD 2.1 NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im Forstdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, bei denen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind und deren nach § 2 Absatz 2 geforderte Unterlagen…