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Der Vorbereitungsdienst umfaßt die Ausbildung und Prüfung.
Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Forstdienstes dauert drei Jahre. Auf den Vorbereitungsdienst werden die zumErwerb der Vorbildungsvoraussetzungen (§ 2) notwendigen Studienzeiten mit der Dauer von zwei Jahren angerechnet.
Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Forstdienstes dauert zwei Jahre.
Über die Dauer der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes entscheidet bei Nichtzulassung zur Laufbahnprüfung, nicht bestandener Prüfung und aus Anlaß von Sonderurlaubs- und Krankheitszeiten die Einstellungsbehörde. Wird die Laufbahnprüfung abweichend von der Bestimmung des § 8 Abs. 1 abgelegt, so verlängert sich der Vorbereitungsdienst entsprechend.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel zwei Jahre und umfasst die Ausbildung und die Laufbahnprüfung. Er darf im Einzelfall eine Dauer von drei Jahren…
Der Vorbereitungsdienst umfasst die praktische und theoretische Ausbildung sowie die Prüfung. Er dauert zwei Jahre.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er endet mit der bestandenen Laufbahnprüfung.
Der Vorbereitungsdienst umfasst die praktische und theoretische Ausbildung und die Prüfung; er dauert bis zu zwei Jahre.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel drei Jahre.
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Er beinhaltet die Ausbildung nach §§ 6 bis 9 sowie die Laufbahnprüfung gemäß § 10.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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