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Für die Verwaltungstätigkeit der Zentralstelle gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 1976 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, S. 438). Im Übrigen wird das Verfahren durch Richtlinien des Verwaltungsausschusses geregelt.
Für die Verwaltungstätigkeit der Zentralstelle sind Gebühren zu entrichten und Auslagen zu erstatten nach Maßgabe des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. November 1971 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 354) und einer Gebührenordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit dem Verwaltungsausschuss erlässt.
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