Gesetze
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Der Leiter der Zentralstelle führt die laufenden Geschäfte der Zentralstelle. Er vertritt die Zentralstelle gerichtlich und außergerichtlich.
Der Leiter der Zentralstelle wird vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit den Kultusministern(-senatoren) der anderen Länder bestellt.
Der Leiter der Zentralstelle wird vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit den Kultusministern (- senatoren) der anderen Länder…
Leiter der Zentralstelle ist ein Professor einer der Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz. Er leitet die Zentralstelle in Verantwortung gegenüber dem für…
Der Geschäftsführer erledigt die laufenden Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Zentralstelle. Er ist Beauftragter für den Haushalt (§ 9 der…
Die Zentralstelle ist ferner für die Länder zuständige Behörde im Sinne
Der Sitz der Zentralstelle wird durch den Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit den Kultusministern (-senatoren) der übrigen Länder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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