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Grundlage für die Prüfung von Feuerlöschmitteln, Feuerwehrgeräten und -ausrüstungen sind die geltenden Normen sowie bundeseinheitliche technische Richtlinien des Feuerwehrwesens. Soweit diese nicht ausreichen, erarbeiten die Länder ggf. unter Anhörung des Normenausschusses „Feuerwehrwesen“ gemeinsam weitere Prüfungsgrundlagen.
Die Grundlagen der Prüfung werden von den Ländern bekannt gegeben.