Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen über die Prüfung und Anerkennung von Feuerwehrschutzkleidung nach der Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung (HuPF) Vom 23. August 1999
Grundlage der Prüfung von Feuerwehrschutzkleidung ist die Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung in der jeweils geltenden Fassung, die von dem beauftragten Land bekannt gegeben wird.
§ 3 HuPF
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