§ 11 VersStDV 2021Verordnung zur Durchführung des Versicherungsteuergesetzes
Eine Steuererstattung nach § 9 Absatz 4 des Gesetzes erfolgt im Rahmen der Steueranmeldung für den Anmeldungszeitraum, in dem der Versicherer die Versicherung…
§ 44 Nr. 1 RechVersVVerordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
bei den Schaden- und Unfall- sowie Rückversicherungsunternehmen die Feuerschutzsteuer, auch insoweit, als sie an die Vorversicherer erstattet wird;
§ 23 RechVersVVerordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
Die Anteile für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft an den versicherungstechnischen Rückstellungen umfassen die Beträge, um die sich die…
§ 42 Abs. 2 RechVersVVerordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
Die Aufwendungen für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung in der Schaden- und Unfallversicherung und die Aufwendungen für die erfolgsunabhängige…