FeuerwEhrZG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 13 FeuerwEhrZG SLInkrafttretenGesetz Nr. 685 über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens Vom 3. Juli 1959 § 12Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. § 12