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Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig treten außer Kraft:
das Gesetz zur Regelung des statistischen Dienstes im Saarland in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 1973 (Amtsbl. 1974 S. 33),
das Gesetz über die Einrichtung kommunaler Statistikdienststellen vom 6. Mai 1987 (Amtsbl. S. 570).