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Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen zu treffen über
das Vorschlagsrecht,
die Berechnung der Dienstzeiten,
das Verfahren bei der Verleihung und der Entziehung des Feuerwehr-Ehrenzeichens,
die Tragweise des Feuerwehr-Ehrenzeichens.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.