Anlage 5 Nr. 2 Buchst. - FeV(zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)
von Bewerbern um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,
Anlage 3 FeV(zu § 6 Absatz 6) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern
A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland
Anlage 9 FeV(zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 60 - 63; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Anlage 7 Nr. 2.2.6 Buchst. g FeV(zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) Fahrerlaubnisprüfung
mit Fahrtenschreiber,