§ 44 FZVVerordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Für ein Fahrzeug, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, wird auf Antrag ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen…
Erwägungsgrund 14 32025L2205RICHTLINIE (EU) 2025/2205 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2025 über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten sollten im Hinblick auf die weltweite Nutzung und gegenseitige Anerkennung digitaler Führerscheine zusammenarbeiten. Dies könnte Änderungen…
§ 46 Abs. 7 Nr. 2 FZVVerordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
bei einem internationalen Zulassungsschein nach dem Internationalen Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr mit dem Ausstellungstag.
§ 25a Abs. 1 FeVAntrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag den Internationalen Führerschein, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nach § 6 Absatz 1 für das Führen…
§ 20 Abs. 2 Nr. 2 StVZustGStraßenverkehrszuständigkeitsgesetz (StVZustG) Vom 13. Juni 2001*
für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins nach den §§ 25 a, 25 b der Fahrerlaubnis-Verordnung,