§ 25 FFGBefangenheit
§ 14 gilt für den Vorstand und die zur Stellvertretung bestellte Person entsprechend.
§ 32 Abs. 1 Nr. 5 FFGSatzung
das Verfahren zur Wahl der Mitglieder des Präsidiums nach § 15 Absatz 1 Nummer 4 und 5,
§ 5 Nr. 2 FFGOrgane der Filmförderungsanstalt
das Präsidium und
§ 7 Abs. 3 FFGBerufung, Amtszeit, Unabhängigkeit
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
§ 23 Abs. 2 Nr. 1 FFGFörderentscheidungen
über das Vorliegen der allgemeinen Bestimmungen nach Teil 3 Kapitel 1 Abschnitt 1,