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Studierende verlieren ihre Mitgliedschaft und ihre Berechtigung zur Fortsetzung des Studiums zum selben Zeitpunkt, zu dem ihr Beamten- oder Ausbildungsverhältnis vor Abschluß des Studienganges endet.
Studierende verlieren ihre Mitgliedschaft und ihre Berechtigung zur Fortsetzung des Studiums zum selben Zeitpunkt, zu dem ihr Beamtenverhältnis vor Abschluss…
Für Studierende nach § 18 gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass die Beamtin oder der Beamte aus der Ausbildung ausscheidet.
wenn sie oder er nach Beendigung des Studiums vor Ablauf einer Dienstzeit von fünf Jahren aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund aus dem öffentlichen…
Für Studierende gemäß § 7 Absatz 2 gelten die Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass das Vertragsverhältnis beendet ist.
Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, die die Bachelorprüfung nicht bestanden haben und die Wiederholung der zum Nichtbestehen führenden Studienleistung oder…
Die Beamtinnen und Beamte können die Qualifizierung und den Aufstiegslehrgang jederzeit auf eigenen Wunsch beenden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.