Art. 1 Abs. 3 Nr. 5 SN-19673Gesetz zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
„(2) Mitglieder von Auswahl- und Prüfungsausschüssen sowie Prüferinnen und Prüfer sind in Ausübung dieser Tätigkeit unabhängig und nicht an Weisungen gebunden…
Art. 1 Abs. 8 Satz 2 Nr. 14 SN-12623Gesetz zur Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes
§ 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Zulassung, Studium und Prüfung Die Zulassung zum Studium an der Fachhochschule, das Studium und die Prüfungen richten sich…
§ 18 Abs. 1 SächsPolFHGSächsisches Polizeifachhochschulgesetz
Die Zulassung zum Studium an der Fachhochschule, das Studium und die Prüfungen richten sich nach den aufgrund von beamtenrechtlichen Vorschriften erlassenen…
§ 16 Abs. 6 APO höh. FDVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Forstdienstes (APO höh. FD) Vom 19. Januar 1981
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihren Prüfungsentscheidungen unabhängig und an Weisungen nicht gebunden; sie sind zur Verschwiegenheit in allen…