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In der großen Staatsprüfung hat der Forstreferendar nachzuweisen, dass er die wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die Rechts- und Dienstvorschriften in der praktischen Forstwirtschaft und der Verwaltung anzuwenden versteht, sich hinreichendes Fachwissen und die erforderliche Erfahrung auf allen Gebieten des Forstdienstes angeeignet hat, über Urteilsfähigkeit, Beobachtungsgabe und Entschlusskraft verfügt und dadurch in der Lage ist, ein Forstamt [3] zu leiten bzw. die speziellen Funktionen des höheren Forstdienstes wahrzunehmen.