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Das Studium an der Fachhochschule wird durch eine staatliche Prüfung oder eine Hochschulprüfung abgeschlossen.
Die Fachhochschule verleiht aufgrund einer bestandenen staatlichen Prüfung und einer durch die Diplomarbeit erbrachten eigenständigen wissenschaftlichen Leistung den Diplomgrad mit dem Zusatz „Fachhochschule“. Das Nähere zur Diplomarbeit regelt die Satzung.
Die Fachhochschule verleiht aufgrund einer bestandenen Hochschulprüfung, mit der ein für die erste Einstiegsebene einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2 berufsqualifizierendes Studium mit mindestens dreijähriger und höchstens vierjähriger Regelstudienzeit beendet wird, den Bachelorgrad.
Die Fachhochschule verleiht aufgrund einer bestandenen Hochschulprüfung, mit der ein weiteres berufsqualifizierendes Studium mit mindestens einjähriger und höchstens zweijähriger Regelstudienzeit beendet wird, den Mastergrad.
Soweit das Studium durch eine Hochschulprüfung abgeschlossen wird, regelt die Fachhochschule die Verleihung der Hochschulgrade nach den Absätzen 3 und 4 jeweils durch Studien- und Prüfungsordnungen nach Maßgabe der §§ 35 und 37 des Sächsischen Hochschulgesetzes, die der Genehmigung des für die jeweilige Laufbahn zuständigen Staatsministeriums bedürfen.
Zur Wahrung der im Hochschulwesen gebotenen Einheitlichkeit kann das Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem für die jeweilige Laufbahn zuständigen Staatsministerium die Bezeichnung der Hochschulgrade nach den Absätzen 2 bis 4 und die Zuordnung zu Studiengängen regeln.
Auf Grund der Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, kann die Hochschule einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung…
Aufgrund der bestandenen Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, verleihen die Hochschulen den Bachelorgrad, den…
Soweit das Studium durch eine Hochschulprüfung abgeschlossen wird, regelt die Fachhochschule die Verleihung der Hochschulgrade nach den Absätzen 3 und 4 jeweils…
Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Fachhochschule verleiht aufgrund der bestandenen staatlichen Prüfung und einer durch die Diplomarbeit erbrachten…
Soweit das Studium durch eine Hochschulprüfung abgeschlossen wird, regelt die Fachhochschule die Verleihung der Hochschulgrade nach den Absätzen 3 und 4 jeweils…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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