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Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz hinterlegt. Der Staatsvertrag tritt mit dem Tag in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz teilt den anderen vertragschließenden Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.[1]