Art 4 FinVermStVtrStaatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)
Bund und Länder sind sich einig, dass den Ländern gegenüber dem Bund aus dem Komplex SinA keine unmittelbaren oder mittelbaren Finanzierungsverpflichtungen…
Art. 5 Finanzvermögen-Staatsvertrag SNEntschädigungsfonds
Bund und Länder sind sich einig, dass den Ländern gegenüber dem Bund beziehungsweise dem Entschädigungsfonds aus den nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des…
Art. 1 Finanzvermögen-Staatsvertrag SNRegelungsgegenstand
1Im Zusammenhang mit dem Finanzvermögen gibt es eine Reihe zwischen dem Bund und den Ländern nicht abschließend geklärter Fragen, darunter: – die Zurechnung von…
Art 5 FinVermStVtrStaatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)
Bund und Länder sind sich einig, dass den Ländern gegenüber dem Bund beziehungsweise dem Entschädigungsfonds aus den nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des…