Art 5 FinVermStVtrStaatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)
Bund und Länder sind sich einig, dass den Ländern gegenüber dem Bund beziehungsweise dem Entschädigungsfonds aus den nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des…
Art. 1 Finanzvermögen-Staatsvertrag SNRegelungsgegenstand
1Im Zusammenhang mit dem Finanzvermögen gibt es eine Reihe zwischen dem Bund und den Ländern nicht abschließend geklärter Fragen, darunter: – die Zurechnung von…
Art. 4 Finanzvermögen-Staatsvertrag SNFinanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)
Bund und Länder sind sich einig, dass den Ländern gegenüber dem Bund aus dem Komplex SinA keine unmittelbaren oder mittelbaren Finanzierungsverpflichtungen…
§ 9 Abs. 1 EntschGGesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
Entschädigungen nach diesem Gesetz, Ausgleichsleistungen nach den §§ 1 und 2 des Ausgleichsleistungsgesetzes, Entschädigungen nach dem…
§ 11 Abs. 3 EntschGGesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
Auf die Verpflichtung des Entschädigungsfonds, Abgaben an den Bund, die Länder, die Gemeinden (Gemeindeverbände) und Körperschaften des öffentlichen Rechts zu…